Liebe SCN-Mitglieder,
nachdem wir im Vorstand schon mehrmals über den Punkt 5.4 unserer Hausordnung ausgiebig diskutiert haben – vorgesehen war eine Modifizierung und tierfreundliche Regelung – haben wir in unserer Vorstandschaftssitzung am 28. August 2015 nun einstimmig beschlossen, dass es so bleibt, wie es unsere Hausordnung bestimmt.
Ich bitte alle Hundebesitzer unter unseren Mitgliedern um Verständnis und hoffe, dass wir in Zukunft keine Unannehmlichkeiten mehr in dieser Angelegenheit erleben.
Mit freundlichen Grüßen,
Eberhard Weckesser, Vorstand des SCN

Auszug aus der Hausordnung
5.4 Das Mitbringen von Hunden auf dem Gelände ist nicht gestattet.

Betreff Hausordnung Hunde auf dem Gelände des SCN