SCN 1980 e.V.
Gültig ab 22.06.2020
1.
Zugang zum Vereinsgelände für Mitglieder zur Ausübung des
Segel-, Surf-, oder SUP -Sports!
Schwimmen
auf eigene Gefahr
zur Erfrischung und zum Training erlaubt.
2.
Der Besuch des Vereinsgeländes ist für Personen untersagt, die
Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw.
wenn entsprechende Krankheiten/ Symptome im Haushalt oder
nahem persönlichen Umfeld vorliegen.
3.
An- und Abmeldung weiter bitte schriftlich und vollständig in der
ausgelegten Besucherliste. Dies wollen wir für die Corona-Krisen-
Dauer zur eventuellen Benachrichtigung bei einer Infektionslage
weiterführen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern zusätzlich die
Installation der RKI – Corona Warn APP.
4.
Kein Lagern ohne Abstandsregel auf dem Gelände. Nutzung von
Vereinsheim und Terasse ist mit der Abstandsregelung zulässig.
Maskennutzung ist Pflicht, wenn Abstand zu anderen Gruppen
oder Personen nicht eingehalten werden kann.
5.
Keine Mitgliederfahrzeuge auf dem Gelände, ausser zu kurz-
zeitigem Be- oder Entladen oder Trailertransport.
6.
Auf dem Gelände sind die Hygiene- und Distanzregeln konsequent
einzuhalten.
7.
Maximal 50 Personen (Mitglieder inklusive der eventuellen
Begleitpersonen) auf dem Vereinsgelände.
8.
Bei Personen auf dem Steg, Distanzregel einhalten.
9.
Zur Zeit sind keine Toiletten auf dem Gelände nutzbar. Es ist
geplant die Toilettenanlage bis voraussichtlich 30.06 in einen
nutzungsfähigen Zustand zu versetzen und zu freizugeben.
Anmerkung:
Arbeitsdienste die kurzfristig bekannt gegeben werden, finden mit der Abstands-
regel und gegebenenfalls mit der Maskenpflicht statt. In 2020 bereits geleistete
Stunden werden in 2021 übertragen. Schriftlicher Nachweis ist notwendig.
Jugend-Zeltlager, Ferienspiele (Absage ist durch Gemeinde Niedernberg erfolgt),
Regatten,
Segel-, Katamaran-, Opti- und SUP Kurse
finden bis auf weiteres nicht
statt. Änderungen werden frühzeitig per email, hier und im Internet bekanntgegeben. 
 
Der Vorstand
Weitere Auflockerung zum Gelände ab den 22.06.2020