SCN 1980 e.V.
Gültig ab 21.05.2020
1. Zugang zum Vereinsgelände nur für Mitglieder zur Ausübung
des Segel-, Surf-, oder SUP -Sports! Keine Gäste oder
Vereinsfremde erlaubt. Kein Lagern, Baden, Verzehr oder
verlängerter Aufenthalt, auf dem Gelände.
2. Der Besuch des Vereinsgeländes ist für Personen untersagt,
die Symptome einer Grippe- oder Erkältungskrankheit haben
bzw. wenn entsprechende Krankheiten/ Symptome im
Haushalt oder nahem persönlichen Umfeld vorliegen.
3. Keine Mitgliederfahrzeuge auf dem Gelände.
4. An- und Abmeldung schriftlich und vollständig in der ausgelegten
Besucherliste mit allen Angaben. Keine Gruppe über 5 Personen.
5. Auf dem Gelände sind die Hygiene- und Distanzregeln konsequent
einzuhalten. Segeln ist nur für Einzelpersonen oder mit Personen
der Hausgemeinschaft zuzüglich einer Person gestattet.
Maskennutzung ist Pflicht, wenn Abstand zu anderen Gruppen
oder Personen nicht eingehalten werden kann.
6. Maximal 30 Personen (Mitglieder inklusive der eventuellen
Begleitpersonen) auf dem Vereinsgelände.
7. Jeweils nur eine Person auf dem Steg. Vermeidung von Warte-
schlagen.
8. Vereinsheim und Terasse bleiben gesperrt, keine Toiletten auf dem
Gelände.
Anmerkung:
Arbeitsdienste oder Regatten finden bis auf weiteres nicht statt.
Änderungen werden frühzeitig per email, hier und im Internet
bekanntgegeben.
Der Vorstand

Weitere Auflockerung zum Gelände ab den 21.05.20